Springe direkt zum Inhalt

Landesberufsschule für das Gastgewerbe Savoy

Eigener Schülerverkehrsdienst – außerordentliche Anträge Schuljahr 2026/2027 und Wiedereröffnung der Einreichfrist für ordentliche Anträge

Beschreibung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Landesregierung am 10.07.2026 eine außerordentliche
und einmalige Wiedereröffnung der Frist für die Einreichung der ordentlichen Anträge auf Zugang zu
den Schülerverkehrsdiensten für das Schuljahr 2026/2027 beschlossen hat. Anlass dafür sind die
objektiven und technischen Schwierigkeiten, die zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer beim Umstieg der
Online-Dienste der Landesverwaltung auf die neue Plattform myCivis festgestellt haben. 


Ordentliche Anträge
Vom 15. Juli 2026 bis zum 29. Juli 2026 können jene Personen einen ordentlichen Antrag einreichen,
die diesen aufgrund technischer Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform
myCivis nicht innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist übermitteln konnten.
Der Antrag ist online über myCivis unter dem Dienst „Außerordentliche Anträge“ einzureichen und
muss mit einer Ersatzerklärung, die vom Amt für Schulfürsorge bereitgestellt wird und dieser
Mitteilung beiliegt, ergänzt werden. In dieser Erklärung bestätigt die antragstellende Person, dass die
fristgerechte Einreichung des Antrages aufgrund technischer Probleme nicht möglich war. Wird die
Erklärung nicht beigefügt, ist der Antrag unzulässig.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Neuöffnung der Einreichfrist handelt. Auch bei
Genehmigung des Antrags kann die Inanspruchnahme des Schülerverkehrsdienstes zum
Schulbeginn nicht automatisch garantiert werden.

Außerordentliche Anträge
Die Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung Nr. 39/2026 für außerordentliche Anträge
bleiben unverändert aufrecht. 

Daher können vom 15. Juli 2026 bis zum 29. Oktober 2026 außerordentliche Anträge in folgenden Fällen eingereicht werden:
• Schulwechsel,
• Wohnsitzwechsel oder Wohnungswechsel,
• andere objektive und nachgewiesene Gründe sowie neu eingetretene Härtefälle.

Die außerordentlichen Anträge sind online über myCivis einzureichen und mit den Unterlagen zu
ergänzen, welche den geltend gemachten Grund nachweisen. Sämtliche Zugangsvoraussetzungen
sowie die Bewertungs- und Zuweisungskriterien gemäß Beschluss der Landesregierung vom 23.
Jänner 2026, Nr. 39, bleiben unverändert bestehen. 

Online-Dienst

Zum Online-Dienst

Formulare